Allgemeine Vertragsbedingungen 

Die staatlich geprüften FremdenführerInnen sind Mitglieder der Wirtschaftskammer Steiermark, Fachgruppe für Freizeitbetriebe.

Der Vertrag betreffend die Durchführung einer Fremdenführung wird unter folgenden Bedingungen abgeschlossen:

Gültigkeit: Die Allgemeinen Vertragsbedingungen erlangen Gültigkeit bei Erteilung eines Führungsauftrages.

Führungsauftrag: Mit Erhalt einer Auftragsbestätigung gilt die Führung als fix gebucht und der Auftrag als zustande gekommen; die Allgemeinen Vertragsbedingungen gelten damit als anerkannt.
Spätere Änderungen fixierter und bestätigter Führungsdaten sind umgehend und für eine änderungsgemäße Durchführung des Auftrages zeitgerecht bekannt zu geben. Andernfalls gelangt der Auftrag gemäß der ursprünglich fixierten Daten zur Verrechnung.

Preise: Die Preise verstehen sich brutto für netto Kleinstgewerbe gem. § 6 (1) Z 27 UstG.

Bezahlung: Die Bezahlung erfolgt durch bar-Inkasso nach Leistungserbringung oder bis spätestens 14 Tage nach Rechnungslegung durch für den Empfänger spesenfreie Banküberweisung. Überweisungen aus einem EU-Mitgliedstaat unter korrekter IBAN-Angabe sind spesenfrei; bei Überweisungen aus einem Nicht-EU-Staat trägt der überweisende Kunde die Spesen.

Stornobedingungen: Keine Stornogebühr fällt an, wenn die Stornierung schriftlich bis spätestens 14 Tage vor dem Führungstermin erfolgt.
Storniert der Auftraggeber zwischen 14 und 2 Tagen vor dem vereinbarten Führungstermin, so sind als Stornogebühr 50 % des vereinbarten Führungspreises zu bezahlen.
Storniert der Auftraggeber 1 Tag vor oder am selben Tag der vereinbarten Führung oder kommt die Führung aus Gründen, die im Bereich des Kunden liegen, nicht zustande, so ist der volle vereinbarte Führungspreis zu bezahlen.
Die genannten Stornobedingungen gelten unabhängig von etwaigem Verschulden oder einem eingetretenen Schaden.

Wartezeiten: Im Falle der Verspätung des Kunden ist der Fremdenführer verpflichtet, bis 45 Minuten nach der vereinbarten Führungsbeginnzeit am vereinbarten Treffpunkt auf den Kunden zu warten. Die Wartezeit wird in die Führungszeit eingerechnet.
Der Kunde verpflichtet sich seinerseits, 15 Minuten auf den Fremdenführer zu warten. Die Wartezeit wird in diesem Fall in die Führungsdauer nicht eingerechnet. Ersatzansprüche darüber hinaus bestehen nicht.

Verhinderung: Der/Die FremdenführerIn verpflichtet sich, im Fall einer unvermeidbaren Verhinderung einen fachlich gleichwertigen befugten Ersatz zu vermitteln und den Auftraggeber nach Möglichkeit vorher darüber zu informieren.

Haftung: Fremdenführer haften in Ausübung ihrer Berufstätigkeit nur für Schäden, die sie anderen rechtswidrig und schuldhaft zugefügt haben. Der Fremdenführer haftet keinesfalls, wenn ein Gast einen Schaden erleidet durch eigenes unvorsichtiges oder ungeschicktes Verhalten oder durch Zufall. Die Teilnahme an Führungen erfolgt ausnahmslos auf eigene Gefahr.

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